Vorsicht WLAN!
Nach einer Mitteilung der EU-Kommission vom Februar 2000 sollte das Vorsorgeprinzip in den Fällen angewandt werden, in denen es wissenschaftliche Hinweise auf ein potentielles Risiko gibt, das Risiko jedoch noch nicht voll nachweisbar ist, oder wenn noch nicht messbar ist, in welchem Umfang das Risiko besteht. Dann sind ordnungsrechtliche, technische und ggf. planerische Maßnahmen anzuwenden, um das potentielle Risiko zu vermindern. „Es kann nicht genug betont werden, dass ein wissenschaftlicher Nachweis eines Risikos nicht vorliegen muss, um als Behörde vorsorglich tätig zu werden.“ (Baumann, 2006).
Im Zusammenhang mit der Mobilfunkstrahlung liegen für athermische Wirkungen unterhalb der Grenzwerte vielfältige Hinweise auf gesundheitliche Beeinträch-tigungen und auch Schädigungen vor, die zum Teil so überzeugend sind, dass sie längst Anlass für vorsorgende Gesundheitsschutzmaßnahmen sein müssten. Legt man die Kriterien von Bradford Hill zugrunde, können viele athermische Wirkungen aufgrund des derzeitigen Forschungsstands bereits als „wissenschaftlich anerkannt“ bzw. „bewiesen“ angesehen werden.
Die offizielle „Entwarnung“ für alle gesundheitlichen Risiken unterhalb der Grenzwerte basiert auf überzogenen Anforderungen der Strahlenschutzkommission (SSK) an die Bewertungssicherheit. Die Missachtung von überzeugenden Hinweisen auf gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Mobilfunkstrahlung stellt daher einen hoch riskanten Umgang mit diesem Risiko dar und entspricht eindeutig nicht dem Vorsorgeprinzip.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) stellte in seinen „Leitlinien Strahlenschutz“ von 2005 fest: „In Deutschland fehlt derzeit eine allgemeine Rechtsgrundlage für den Strahlenschutz der Bevölkerung bei nichtionisierender Strahlung. Die Folge ist, dass, von wenigen Ausnahmen abgesehen, eine weitgehend unkontrollierte Exposition der Bevölkerung stattfindet.“ Weiter fordert das BfS auf S. 54 Vorsorgemaßnahmen insbesondere für „Jugendliche und Heranwachsende, bei denen eine besondere Strahlenempfindlichkeit bisher nicht ausgeschlossen werden kann.“
Am 04.09.2008 stellte das EU-Parlament in einer Entschließung fest, „dass die Grenzwerte für die Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern nicht mehr aktuell sind, …“ und „empfiehlt daher dem Rat, seine Empfehlung 1999/519/EG dahingehend zu ändern, dass … strengere Belastungsgrenzwerte … festgesetzt werden, …“.
Der BUND forderte entsprechend die sofortige Senkung der Grenzwerte auf 100 mW/m² = 0,1 mW/m2 = 0,0001 W/m² zur Gefahrenabwehr und schlägt einen Vorsorgewert von 1 mW/m2 vor. Am 27.02.2013 erklärte bei der Anhörung über die Novelle der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) der stellvertretende energiepolitische Sprecher und zuständiger Berichterstatter der SPD – Bundestagsfraktion Dirk Becker unmissverständlich:
„Es wird höchste Zeit, dass die Bundesregierung das Machbare tut, um Bürgerinnen und Bürger vor elektromagnetischer Strahlung zu schützen. Das Vorsorgeprinzip beim Schutz gegenüber elektromagnetischer Strahlung ausgehend von Stromtrassen und Mobilfunkanlagen muss konsequenter angewendet werden. Nachdem im letzten Jahrzehnt der Fokus auf der Gefahrenabwehr gegenüber den nachgewiesenen akuten Wirkungen lag, ist nun die Datenlage im Bereich der chronischen Wirkungen evident. Die bestehenden Grenzwerte bieten keinen ausreichenden Sicherheitsraum und müssen entsprechend abgesenkt werden. In anderen europäischen Ländern ist dies schon längst geschehen.
Einig waren sich die Sachverständigen immerhin darin, dass im Alltagsleben der Menschen die Zahl der Feldquellen neuer Technologien, angefangen bei den Stromleitungen über das Handy bis zu WLAN- und Bluetooth-Funkverbindungen sehr stark zugenommen hat und noch weiter steigen wird. Darauf haben viele unserer Nachbarländer bereits sensibel regiert und ihre Grenzwerte angepasst. Sie liegen dort um Größenordnungen niedriger. Nun muss auch Deutschland den nächsten Schritt tun und unterhalb der hier geltenden schwachen Grenzwerte höchsten Schutz gewährleisten.“
Vorsorge zu treffen durch Minimierung der persönlichen Strahlenbelastung ist derzeit dem Einzelnen überlassen. Sehr bedenklich ist, dass die Notwendigkeit der Risikominimierung derzeit im Bewusstsein der Bevölkerung, vor allem auch bei Kindern und Jugendlichen, nicht vorhanden ist oder als weitgehend unnötig empfunden wird.
- Der gegenwärtige Schutz durch Grenzwerte ist weitgehend unbrauchbar und nicht im Einklang mit dem gegenwärtigen Stand der Forschung.
- Eine Vernachlässigung von Vorsorgemaßnahmen ist nach heutigem Wissensstand um Gesundheitsrisiken der Mobilfunkstrahlung unterhalb der Grenzwerte unverantwortlich.
- Eine deutliche Absenkung der Grenzwerte und die gesetzliche Festlegung von Vorsorgemaßnahmen sind dringend erforderlich.